Gleichberechtigt in die Zukunft
... Menschen mit und ohne Behinderung leben und verwirklichen Teilhabe und Inklusion ...
Grundsatz der Lebenshilfe ist:
• Menschen-Rechte sichern
• Teilhabe verwirklichen
• Zusammen-Leben gestalten
Im Grundsatzprogramm der Bundesvereinigung Lebenshilfe steht dazu:
• Die Lebenshilfe orientiert sich am Grund-Gesetz.
• Im Grund-Gesetz stehen die Menschen-Rechte und die Grund-Rechte.
Respekt voreinander, Aufrichtigkeit in der Begegnung, Gleichberechtigung, die Andersartigkeit des Anderen sind Werte und Prinzipien des
Zusammenlebens, die es zu würdigen gilt.
• Sie gelten für alle Menschen.
Jeder Mensch mit und ohne Behinderung ist wertvoll und trägt zum Gelingen einer lebendigen, kreativen, phantasievollen und reichhaltigen
Gemeinschaft bei.
• Alle Menschen sind gleichwertig und jeder Mensch ist einzigartig und wertvoll.
Alle Menschen haben einen wichtigen und wertvollen Platz und sind Teil der Gemeinschaft. Vielfalt, Verschiedenheit und Einzigartigkeit als
Reichtum für die Gesellschaft begreifen und Zusammen-Leben.
• Jedes Leben hat ein Recht auf Schutz.
Behinderte und nicht behindertes Leben soll den gleichen Schutz bekommen.
Das gilt für alle Menschen vor der Geburt und nach der Geburt.
Diese Grundsätze leiten uns und verstehen wir als Auftrag, Verpflichtung und gelebte Wirklichkeit auf der Grundlage eines humanistischen
Menschenbildes.
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